Falls es Sie interessiert: Die Gegenseite hat jetzt reagiert. Wenn es nach deren Berechnung ginge, müsste ich nicht nur den Kindesunterhalt zahlen, auch nicht nur das Anderthalbfache — so wie bis vor kurzem—, sondern mehr als das Doppelte. Also sogar noch mehr Unterhalt für sie selbst als zur Zeit der Scheidung, wo sie noch nicht gearbeitet hat so wie jetzt. Ich rechne inzwischen mit einer Klage, denn ich werde auf diese Ansprüche nicht eingehen.

[giardino, Mittwoch, 3. März 2010, 23:50] 670



bluetenstaub, Donnerstag, 4. März 2010, 00:17   (Permalink )
Wie kann das sein? Ich meine, wie kommt diese Berechnung der Gegenseite denn zustande? Gibt es überhaupt "Spielraum"?

giardino, Donnerstag, 4. März 2010, 00:22   (Permalink )
Sie rechnen alles mögliche bei sich runter (u. A. Hausratversicherung - wtf?), dafür andere Sachen bei mir drauf, und tun zudem so, als würden wir uns gerade trennen, also als sei mein gesamtes jetziges Einkommen schon eheprägend gewesen. Aber vor allem behaupten sie ohne ein weiteres Argument, die BGH-Rechtssprechung sei umgekehrt eine Bestätigung ihrer Position.

Spielraum gibt es in diesem Sinne natürlich immer, da der Unterhalt im Einzelnen nicht gesetzlich in Stein gemeißelt ist, sondern im Streitfall vom Richter festgelegt wird.

bluetenstaub, Montag, 8. März 2010, 16:31   (Permalink )
Ah, ich dachte, der sei so in Stein gemeißelt wie der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Wieder was gelernt.

giardino, Montag, 8. März 2010, 16:41   (Permalink )
Das sind alles nur unverbindliche Richtlinien.

bluetenstaub, Montag, 8. März 2010, 16:43   (Permalink )
Ach was? Okay, dann habe ich überhaupt keine Ahnung. :) (Worüber ich nicht undankbar bin, in diesem Fall.)

percanta, Donnerstag, 4. März 2010, 06:49   (Permalink )
Schlimm, wirklich schlimm.
Sei umarmt.
(Das kann doch nicht sein! Kann es nicht, oder?)

monolog, Donnerstag, 4. März 2010, 08:48   (Permalink )
Dass Anwaltsschreiben inhaltlich häufig nicht wirklich ernstnehmbar sind, ist eine Erfahrung, die ich beruflich oft mache und dich mich inzwischen lächeln macht, wenn ich so manche vollkommen überzogene Forderung lese. Dass man das, privat und selbst betroffen, eher nicht so gut kann, ist natürlich auch klar.
Ich wünsche Kraft und die notwendige Gelassenheit. Und das Händchen für die Jungs.

arboretum, Donnerstag, 4. März 2010, 10:51   (Permalink )
Ja, vielleicht gehört diese Pokerei für viele einfach dazu. Ich habe mit solchen Anwalts-Schreiben auch schon erlebt, dass dann mein Anwalt über die Briefe der Gegenseite in Lachen ausgebrochen ist. Er hatte recht. :-)

Lassen Sie sich bloß nicht bange machen. Das Gute ist ja, Herr Giardino, dass Sie auch einen Anwalt haben, den Sie vorschicken können - und außerdem ein Blog, um sich auszukotzen. Wir holen dann auch den Eimer Wasser und den Wischlappen. :-)

lady grey, Freitag, 5. März 2010, 08:31   (Permalink )
Es ist wirklich traurig, dass sowas überhaupt sein muss. Man könnte seine ganze Energie so schön in gute, wichtige und richtige Projekte stecken, statt sich mit so einem Scheiß rumzuschlagen! Oh Mann. Aber, nicht falsch verstehen, ich gebe dir völlig Recht darin, dass das jetzt durchgefochten werden muss. Halt tapfer durch!

caga, Freitag, 5. März 2010, 12:45   (Permalink )
genau, lass Dich nicht kirre machen. Der Anwalt leidet ganz offensichtlich an Dyskalkulie - im Endstadium. Gib nicht auf, ich wische mit.

giardino, Freitag, 5. März 2010, 20:13   (Permalink )
Danke für euren Zuspruch; er hat mir geholfen, mich wieder ein bisschen abzuregen. Beziehungsweise kann ich meine Aufregung wieder mehr der Arbeit widmen. ;-/

irene, Freitag, 5. März 2010, 20:26   (Permalink )
A propos gewalttätiges Ausrasten oder Heulkrampf im verlinkten Eintrag:

Es gibt recht gute Laienratgeber für Angehörige / Partner / Freunde von Borderlinern. Kann auch was bringen, wenn man es mit etwas milderen Fällen zu tun hat, bei denen es nicht unbedingt für eine entsprechende Diagnose reichen würde.

kelef, Mittwoch, 10. März 2010, 13:30   (Permalink )
spät, aber doch: sie können bei derartigen forderungen meist von der drittel-regel ausgehen: ein teil bieten, drei teile fordern: auf zwei teile einigen.

entsprechend werden forderungen und gegenangebote formuliert, und so werden die berechnungen auch gemacht.

die crux ist ist, dass man sich normalerweise vernünftig einigen kann. wenn dann schon anwälte eingeschaltet werden müssen, ist an vernunft nicht mehr zu denken, und entsprechend nehmen die dinge dann ihren lauf.

ausserdem muss anwaltlicherseits davon ausgegangen werden, dass aufgrund der streitigkeiten keiner der beteiligten parteien dem anwalt wirklich die wahrheit sagt, das rechnen die anwälte aus erfahrung dann gleich mit ein.

vielleicht gelingt es ihnen, ein paar lügen - ich meine natürlich, modifizierte aussagen resp. diverse irrtümer und vegesslichkeitsfehler - aufzudecken. alles sorgsam und pfleglich nachrechnen, evtl. auch alte photos zu dokumentationszwecken heranziehen, etc. - und nur nicht aufregen. das trüb den blick. toben können sie später, auskotzen können sie sich hier.

wir halten die daumen.

giardino, Freitag, 12. März 2010, 00:10   (Permalink )
Danke. Ja, das ist mir vom Kopf her schon klar. Ein bisschen wie man sich ja fragt, warum die Medien tatsächlich noch melden, wenn der Arbeitgeberpräsident während der Tarifverhandlungen den Untergang seiner Branche prophezeit bzw. der Gewerkschafter die Gewinne schönrechnet. Das folgt alles festen Ritualen.

Ganz davon lösen, mich von diesen Mätzchen angegriffen zu fühlen, kann ich mich leider nicht, dazu ist mir diese Art der Auseinandersetzung persönlich zu zuwider und fremd.

bonafide, Sonntag, 14. März 2010, 22:40   (Permalink )
ach mensch, ich wünsche ihnen kraft und gelassenheit, diese ärgerliche und kräftezehrende sache durchzustehen und durchzuziehen.

giardino, Sonntag, 14. März 2010, 23:00   (Permalink )
Danke Ihnen.