#allebekloppt
In einem Unternehmen. Für eine Fachmesse möchte die Kommunikationsabteilung ein Giveaway kaufen. Solche Dinge müssen von der Q(ualitäts)-Abteilung freigegeben werden. Die antwortet wie folgt (kein Scherz):
Hallo xxxxxxx,

So einfach kann eine Q-Freigabe für ein bedrucktes Give Away nicht erfolgen, ich hoffe Sie haben die folgende Punkte beachtet:

- Einhaltung der Reach-Forderungen (Chemikalienverordnung, REACH= Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), dies bedeutet u.a., dass der Anteil von Cadmium, Arsen, Blei, Nickel aufzulisten ist.

- das Give Away & Label kommt mit der Haut in Kontakt, daher sollte mindestes ein Nachweis der Biokompatibilität des Aufdrucks vorhanden sein.

- die Gebrauchstauglichkeit ist nachzuweisen - üblichweise erfolgt dies im Rahmen der Ergonomieakte.

- da von dem Give Away ein Verletzungsrisiko ausgeht, muss eine Risikoanalyse erstellt werden.

- ein Warnhinweis auf Quetsch-Klemmgefahr muss auf der Vorderseite des Give Away angebracht werden.

- das Label muss Hinweise enthalten, dass das Give Away nicht mit einem Medizinprodukt kombiniert werden darf.

- der Hersteller des Give Aways sollte über ein QM-System nach ISO 9001 verfügen.

- die Einhaltung von OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series, Verbot von Kinderarbeit, etc) seitens des Herstellers ist notwendig.

Ich bitte um Rücksprache.

Gruß,
yyyyyy

Es ging um ein etwa daumengroßes, schlichtes Zahlenschloss für Koffer oder Taschen, mit dem Aufdruck des Kampagnenslogans.

[giardino, Dienstag, 16. Oktober 2012, 12:17] 478



kid37, Dienstag, 16. Oktober 2012, 13:09   (Permalink )
Und was hat der Nachhaltigkeits-Beauftragte dazu gesagt?

(Ich möchte kein Give Away. Ich bin dann nämlich gehalten, den Schenkenden zu fragen, ob er die Versteuerung für mich übernimmt, anderenfalls ich es selbst deklarieren (ab 1 Euro) und in eine Liste einzutragen habe. Das war's dann mit Kugelschreibern...)

giardino, Dienstag, 16. Oktober 2012, 13:58   (Permalink )
Richtig so! Endlich tut der Staat was gegen Steuerhinterziehung und Korruption.

Schon ab 1 Euro? Weia.

mark793, Dienstag, 16. Oktober 2012, 14:13   (Permalink )
Jahaa, und das war jetzt nur das Q-Team, da hat Corporate Responsability noch nicht über carbon footprint resp. Klimaneutralität des Giveaways gesprochen - und die Compliance muss auch noch ein Unbedenklichkeits-Gutachten schreiben, dass das Kleingeschenk nicht der Korruption Vorschub leistet...

giardino, Dienstag, 16. Oktober 2012, 14:14   (Permalink )
Wann möchten Sie bei uns anfangen?

kelef, Freitag, 19. Oktober 2012, 01:46   (Permalink )
"nicht für kleinkinder ... : verletzungsgefahr, verschlucken von kleinteilen" hat die werte abteilung auch vergessen. und eine ordentliche betriebsanleitung/gebrauchsanweisung muss erstellt werden, nach den readability guidelines, bitte, und mit bilderchen. sonst weiss ja niemand was mit dem ding zu tun ist.

dass man denen immer alles vorkauen muss.

giardino, Freitag, 19. Oktober 2012, 10:45   (Permalink )
Sie haben vollkommen recht, so geht das nicht. Ich werde einen offenen Brief an den VP Quality Management aufsetzen.

strelnikov, Freitag, 2. November 2012, 13:00   (Permalink )
Aber ganz ehrlich, auch bei so trivialen Sachen kann was schief gehen.

In meiner letzten Firma hat der Marketingonkel auch einen Sack voll USB Stick mit Aufdruck gekauft und verschenkt. Die Teile waren gefälscht und hatten weniger Kapazität als sie anzeigen. Folglich verschluckten sie Daten, aber das hat man erst bemerkt als die Geschenke schon beim Kunden waren.

Die Teile hätte man vorher auch einfach mal bei der IT Abteilung prüfen lassen können....