deutsch sein
Deutscher kann man nur sein, nicht werden. Und zwar exklusiv.
Fast 70 Jahre nach dem Sieg der Alliierten über den deutschen Nationalsozialismus, 50 Jahren europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, 20 Jahre nach Schengen II, in einem Land mit 7,4 Millionen Menschen anderer Staatsbürgerschaften und noch einmal so vielen Deutschen mit sogenanntem Migrationshintergrund ist dieser Leitsatz immer noch in den Köpfen vieler Politiker, Beamten und Bürger verankert und sorgt dafür, dass ein Großteil der Bemühungen scheitert, Einwanderung mit klugen Prinzipien zu steuern.
Egal ob es um mehrfache Staatsbürgerschaft geht, um Kriterien zur Einbürgerung, um den Umgang mit in Deutschland aufgewachsenen Kindern von Migranten, um Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, um den merkwürdigen Begriff von Integration als Aufgabe der eigenen Identität, oder um den Umgang mit längst eingebürgerten Migranten (die in Vorstellung und Bezeichnung immer Ausländer bleiben – die höchste sprachliche Einbürgerungsstufe ist vermutlich soetwas wie Deutsch-Türke) und denen man gegenüber dem Ausland nicht den gleichen Schutz gewährt wie anderen Staatsbürgern. Vom Umgang mit Flüchtlingen ganz zu schweigen.
Über diese grundlegende, lange überkommene und verkorkste Vorstellung von Nation und Deutschsein müssen wir reden und darüber, welches Bild an diese Stelle treten kann, mehr noch als über Einzelvorschriften und -gesetze. Sonst scheitern die meisten Debatten nach wie vor schon an der Anerkennung der Wirklichkeit.
Fast 70 Jahre nach dem Sieg der Alliierten über den deutschen Nationalsozialismus, 50 Jahren europäischer Wirtschaftsgemeinschaft, 20 Jahre nach Schengen II, in einem Land mit 7,4 Millionen Menschen anderer Staatsbürgerschaften und noch einmal so vielen Deutschen mit sogenanntem Migrationshintergrund ist dieser Leitsatz immer noch in den Köpfen vieler Politiker, Beamten und Bürger verankert und sorgt dafür, dass ein Großteil der Bemühungen scheitert, Einwanderung mit klugen Prinzipien zu steuern.
Egal ob es um mehrfache Staatsbürgerschaft geht, um Kriterien zur Einbürgerung, um den Umgang mit in Deutschland aufgewachsenen Kindern von Migranten, um Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, um den merkwürdigen Begriff von Integration als Aufgabe der eigenen Identität, oder um den Umgang mit längst eingebürgerten Migranten (die in Vorstellung und Bezeichnung immer Ausländer bleiben – die höchste sprachliche Einbürgerungsstufe ist vermutlich soetwas wie Deutsch-Türke) und denen man gegenüber dem Ausland nicht den gleichen Schutz gewährt wie anderen Staatsbürgern. Vom Umgang mit Flüchtlingen ganz zu schweigen.
Über diese grundlegende, lange überkommene und verkorkste Vorstellung von Nation und Deutschsein müssen wir reden und darüber, welches Bild an diese Stelle treten kann, mehr noch als über Einzelvorschriften und -gesetze. Sonst scheitern die meisten Debatten nach wie vor schon an der Anerkennung der Wirklichkeit.
[giardino, Mittwoch, 20. Februar 2013, 11:36] 479
Zweifellos müssen wir darüber reden und es gibt dazu auch viel zu sagen.
Was die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen angeht, gibt es mittlerweile das so genannte Anerkennungsgesetz (BQFG). Es gibt Zuwanderern unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus erstmals einen Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit ihrer Berufsabschlüsse prüfen zu lassen. Den Antrag kann man übrigens auch aus dem Ausland stellen.
Wenn es um kaufmännische und gewerblich-technische Berufe und Weiterbildungsabschlüsse geht, beraten die Industrie- und Handelskammern vorab dazu. Die IHK FOSA prüft dann zentral, ob der Abschluss gleichwertig ist oder ob man noch eine Weiterbildung braucht. Das Verfahren kostet allerdings Geld - schließlich muss da mitunter aufwendig recherchiert werden. Die Bezeichnungen für Berufe lauten im Ausland oft anders* und sind inhaltlich auch nicht unbedingt identisch.**
Allerdings gibt es inzwischen sogar Personaldienstleister, die dafür plädieren, dass Unternehmen die Kosten übernehmen sollten. Einige Arbeitsagenturen tun das bereits, aber längst nicht alle.
* Dass es sich bei Technik Ökonomen aus Polen um Bürokaufleute handelt, erschließt sich einem ja nicht unbedingt auf den ersten Blick. Ebenso wenig, dass ein Elektroniker-Mechaniker für Schaltungen aus Bosnien-Herzegowina ein gelernte Betriebselektroniker ist.
** Bei den ausländischen Abschlüssen von Einzelhandelskaufleuten fehlen oft Kenntnisse in Rechnungswesen oder Personalplanung.
Was die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen angeht, gibt es mittlerweile das so genannte Anerkennungsgesetz (BQFG). Es gibt Zuwanderern unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus erstmals einen Rechtsanspruch, die Gleichwertigkeit ihrer Berufsabschlüsse prüfen zu lassen. Den Antrag kann man übrigens auch aus dem Ausland stellen.
Wenn es um kaufmännische und gewerblich-technische Berufe und Weiterbildungsabschlüsse geht, beraten die Industrie- und Handelskammern vorab dazu. Die IHK FOSA prüft dann zentral, ob der Abschluss gleichwertig ist oder ob man noch eine Weiterbildung braucht. Das Verfahren kostet allerdings Geld - schließlich muss da mitunter aufwendig recherchiert werden. Die Bezeichnungen für Berufe lauten im Ausland oft anders* und sind inhaltlich auch nicht unbedingt identisch.**
Allerdings gibt es inzwischen sogar Personaldienstleister, die dafür plädieren, dass Unternehmen die Kosten übernehmen sollten. Einige Arbeitsagenturen tun das bereits, aber längst nicht alle.
* Dass es sich bei Technik Ökonomen aus Polen um Bürokaufleute handelt, erschließt sich einem ja nicht unbedingt auf den ersten Blick. Ebenso wenig, dass ein Elektroniker-Mechaniker für Schaltungen aus Bosnien-Herzegowina ein gelernte Betriebselektroniker ist.
** Bei den ausländischen Abschlüssen von Einzelhandelskaufleuten fehlen oft Kenntnisse in Rechnungswesen oder Personalplanung.
Das klingt so, als hätte sich in den letzten Jahren etwas bewegt. Sehr gut. Ich hoffe, in der Praxis läuft das ebenso erfolgreich.
(Man könnte natürlich die Bezahlung der Qualifikationsprüfung dem Bewerber aufbürden, oder warum nicht auch der zukünftigen Firma – wobei ich mich frage, welche Firma auf gut Glück darauf vertraut, dass das Ergebnis für sie positiv sein wird. Man könnte diese Kosten aber auch – bestimmte erfolgsversprechende Faktoren vorausgesetzt – als eine Investition des Staats in zukünftige Steuereinnahmen (durch Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber) betrachten.)
Danke für diesen Hintergrund, das war mir neu.
(Man könnte natürlich die Bezahlung der Qualifikationsprüfung dem Bewerber aufbürden, oder warum nicht auch der zukünftigen Firma – wobei ich mich frage, welche Firma auf gut Glück darauf vertraut, dass das Ergebnis für sie positiv sein wird. Man könnte diese Kosten aber auch – bestimmte erfolgsversprechende Faktoren vorausgesetzt – als eine Investition des Staats in zukünftige Steuereinnahmen (durch Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber) betrachten.)
Danke für diesen Hintergrund, das war mir neu.
Viele der potenziellen Kandidaten arbeiten derzeit als Ungelernte und verdienen entsprechend wenig, die haben das Geld schlichtweg nicht, jedenfalls nicht auf Anhieb.
Gerade in den Fällen, in denen sie arbeitslos sind, würde sich die Investion für die Arbeitsagentur lohnen - vorausgesetzt, es ist nicht schon zu lange her, dass sie in dem erlernten Beruf gearbeitet haben. Es gibt wohl auch einige Arbeitsagenturen, die so ein Feststellungsverfahren finanziell fördern, andere stellen sich hingegen stur. In manchen Kommunen gibt es Mikrokredite, die die Bewerber dafür aufnehmen können.
Für die Unternehmen rechnet sich das aber auch, gerade in Berufen, in denen jetzt schon der Fachkräftemängel zu spüren ist. Eine freie Stelle unbesetzt zu lassen, ist teuer. Eine Stelle auszuschreiben, auch (Stellenbeschreibung formulieren, Anzeigenkosten, Arbeitszeit des Personalverantwortlichen, Bewerbungsgespräche führen - und dann findet man doch keinen und macht alles nochmals von vorne). Häufig kommen da die Personalvermittlungsfirmen aka Personaldienstleister ins Spiel. Deren Bundesverband stellt mittlerweile Überlegungen an, wie man angesichts des Fachkräftemangels Personal qualifizieren kann. Und dabei spielt auch das Anerkennungsgesetz eine Rolle und der Gedanke, dass das Feststellungsverfahren zumindest bezuschusst werden sollte.
2012 lagen die Kosten für so ein Feststellungsverfahren durch die IHK FOSA einheitlich bei 400 Euro - für einen Arbeitgeber fällt das nicht so ins Gewicht.
Gerade in den Fällen, in denen sie arbeitslos sind, würde sich die Investion für die Arbeitsagentur lohnen - vorausgesetzt, es ist nicht schon zu lange her, dass sie in dem erlernten Beruf gearbeitet haben. Es gibt wohl auch einige Arbeitsagenturen, die so ein Feststellungsverfahren finanziell fördern, andere stellen sich hingegen stur. In manchen Kommunen gibt es Mikrokredite, die die Bewerber dafür aufnehmen können.
Für die Unternehmen rechnet sich das aber auch, gerade in Berufen, in denen jetzt schon der Fachkräftemängel zu spüren ist. Eine freie Stelle unbesetzt zu lassen, ist teuer. Eine Stelle auszuschreiben, auch (Stellenbeschreibung formulieren, Anzeigenkosten, Arbeitszeit des Personalverantwortlichen, Bewerbungsgespräche führen - und dann findet man doch keinen und macht alles nochmals von vorne). Häufig kommen da die Personalvermittlungsfirmen aka Personaldienstleister ins Spiel. Deren Bundesverband stellt mittlerweile Überlegungen an, wie man angesichts des Fachkräftemangels Personal qualifizieren kann. Und dabei spielt auch das Anerkennungsgesetz eine Rolle und der Gedanke, dass das Feststellungsverfahren zumindest bezuschusst werden sollte.
2012 lagen die Kosten für so ein Feststellungsverfahren durch die IHK FOSA einheitlich bei 400 Euro - für einen Arbeitgeber fällt das nicht so ins Gewicht.

