Freitag, 19. Oktober 2012
Hobbies
Eintägiger Workshop mit Kollegen aus halb Europa. Zu Beginn stellt sich jeder kurz vor: Name, Aufgabe bzw. Verantwortungsbereich, 3 Hobbies.

Ein deutscher Abteilungsleiter sagt bei seiner Vorstellung, seit der Geburt seiner beiden Kinder habe er keine Hobbies mehr, dafür sei dann einfach keine Zeit mehr. Kein Wunder, denke ich im Stillen, wenn man täglich 10-12 Stunden im Büro verbringt und auch am Wochenende oft noch stundenlang arbeitet.

Eine deutsche Kollegin (Teilzeit, zwei Tage die Woche) stellt sich vor, sie nennt ihre beiden Kinder als ihr (einziges) Hobby. Puh, denke ich bei mir, aber nun gut, sie ist einfach glücklich als Mutter. Trotzdem: Puh.

Dann eine irische Kollegin, sie nennt als Hobbies lesen, radfahren und noch irgendeinen Sport. Im späteren Gespräch in der Kaffeepause stellt sich heraus: Sie hat vier Kinder, die sie kurz liebevoll erwähnt, das älteste acht Jahre alt. Und ich frage mich, was sie wohl gedacht hat, als sie die beiden anderen hörte.

[giardino, 00:31] Permalink (3 Kommentare) 2905



Dienstag, 16. Oktober 2012
#allebekloppt
In einem Unternehmen. Für eine Fachmesse möchte die Kommunikationsabteilung ein Giveaway kaufen. Solche Dinge müssen von der Q(ualitäts)-Abteilung freigegeben werden. Die antwortet wie folgt (kein Scherz):
Hallo xxxxxxx,

So einfach kann eine Q-Freigabe für ein bedrucktes Give Away nicht erfolgen, ich hoffe Sie haben die folgende Punkte beachtet:

- Einhaltung der Reach-Forderungen (Chemikalienverordnung, REACH= Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals), dies bedeutet u.a., dass der Anteil von Cadmium, Arsen, Blei, Nickel aufzulisten ist.

- das Give Away & Label kommt mit der Haut in Kontakt, daher sollte mindestes ein Nachweis der Biokompatibilität des Aufdrucks vorhanden sein.

- die Gebrauchstauglichkeit ist nachzuweisen - üblichweise erfolgt dies im Rahmen der Ergonomieakte.

- da von dem Give Away ein Verletzungsrisiko ausgeht, muss eine Risikoanalyse erstellt werden.

- ein Warnhinweis auf Quetsch-Klemmgefahr muss auf der Vorderseite des Give Away angebracht werden.

- das Label muss Hinweise enthalten, dass das Give Away nicht mit einem Medizinprodukt kombiniert werden darf.

- der Hersteller des Give Aways sollte über ein QM-System nach ISO 9001 verfügen.

- die Einhaltung von OHSAS 18001 (Occupational Health and Safety Assessment Series, Verbot von Kinderarbeit, etc) seitens des Herstellers ist notwendig.

Ich bitte um Rücksprache.

Gruß,
yyyyyy

Es ging um ein etwa daumengroßes, schlichtes Zahlenschloss für Koffer oder Taschen, mit dem Aufdruck des Kampagnenslogans.

[giardino, 12:17] Permalink (7 Kommentare) 475